Die Aeskulap-Klinik in den Medien

Der Beobachter schreibt „Eine Klinik verdurstet“

 

Kein Grund zur Beunruhigung! Im Gegenteil!
Am 20. und 21. Juni 2012 sind in verschiedenen Medien Berichte über die Aeskulap-Klinik veröffentlicht worden, dass aufgrund der fehlenden Integration der Komplementärmedizin in die neuen Fallpauschalen (swissDRG) die stationären Leistungen noch nicht in Rechnung gestellt werden können. Die Aeskulap-Klinik wird aber nicht „verdursten“. Es fehlen Einnahmen, doch können wir die noch mit privaten Mitteln überbrücken. Die Grundproblematik jedoch muss nun aber schnellstens gelöst werden.

 

Aktuell keine faire Lösung für die Komplementärmedizin vorhanden

Das Schweizer Gesundheitswesen hat es nicht geschafft, ein Jahr nach der Wiederaufnahme der Komplementärmedizin eine Lösung für deren faire Finanzierung zu finden.

 

Bürokratie verhindert, dass wir Rechnungen ausstellen können

In der Tat ist es richtig, dass die Aeskulap-Klinik aus diesem Grund seit Anfang 2012 nur dem Kanton Schwyz stationäre Aufenthalte in Rechnung stellen konnte. Die anderen Kantone verstecken sich noch hinter den fehlenden Abgeltungs-Regeln für unser medizinisches Angebot. Während der Kanton Schwyz weiterhin Abrechnungen nach Tagespauschalen  akzeptiert, beharren die anderen Kantone auf den neuen Fallpauschalen. Dadurch können wir unsere Leistungen gar nicht mehr verrechnen. Solange die Klinik nicht weiss, wie viel der Kanton an eine Rechnung zahlt, können wir auch nicht den Anteil der Kassen einfordern.

 

Swiss DRG: Keine Durchschnittswerte für komplementäre Leistungen eruiert

Das Problem ist mit den im Januar eingeführten Fallpauschalen entstanden. Spitäler dürfen nur noch diese Pauschalen verrechnen. Sie basieren auf Durchschnittskosten, die in den letzten Jahren von einer Auswahl von schulmedizinischen Spitälern erfasst wurden. Bei der Komplementärmedizin, wie wir sie anwenden, fehlen jedoch bisher solche Durchschnittswerte, im Besonderen weil der Bundesrat fünf komplementärmedizinische Methoden erst im Januar 2011 wieder für kassenpflichtig erklärte.

 

…dadurch nehmen wir für die stationären Behandlungen kein Geld mehr ein

Da wir aufgrund dieses Umsetzungsproblems noch keine Rechnungen stellen können, bedeutet dies, dass wir nun auch keinen Ertrag haben.

 

Überbrückungsgelder sind vorhanden – Aeskulap-Klinik wird weiter existieren

Wenn dieses Problem noch lange so weitergeht, würden wir über kurz oder lang zahlungsunfähig werden. Wir sind dann auf private Überbrückungsgelder angewiesen. Diese Situation ist der Aeskulap-Klinik schon länger bewusst, weshalb frühzeitig Vorkehrungen getroffen wurden. Die nötigen Gelder sind vorhanden und das Überleben der Klinik ist in keiner Weise gefährdet.

 

Medien machen auf das Problem aufmerksam

Wir begrüssen es sehr, dass die Medien nun diese Thematik aufgenommen haben. Die Berichterstattung war schlicht nötig, damit man auf dieses von Bund, vielen Kantonen und swissDRG verursachten oder zumindest nicht gelösten Problem aufmerksam wird. Darf es doch nicht sein, dass durch Bürokratie eine Klinik in ihrer Existenz gefährdet wird.

 

Die nächsten Schritte

Eine Fachgruppe der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren will sich noch diesen Monat des Problems annehmen. Weitere Massnahmen sehen wir einzig auf politischer Ebene. Wir bleiben dran.